tavé GmbH
WIR WOLLEN, DASS SIE MOBIL BLEIBEN
INFOS ZUR FINANZIERUNG UND FÖRDERUNG
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Beratung und Installation von Treppenliften, haben Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner, wenn es darum geht, auch für Sie Erleichterungen zu bringen.
Durch die Installation eines Sitzliftes sind Sie nicht gezwungen umzuziehen, nur weil Sie es aus körperlichen Gründen nicht mehr schaffen, die Treppen zu steigen. Wir können Ihnen genau sagen, welcher Treppenlift sich bei Ihren vorhandenen Treppen einsetzen lässt.
Dabei ist es egal, ob Sie eine Wendeltreppe haben oder eine, die direkt und gerade nach oben geht. Es gibt Treppenlifte für jeden Fall. Treppenlifte kauft man sich in der Regel nur einmal im Leben. Deshalb sollten Sie gut nachdenken und sich von fachkundigen Spezialisten beraten lassen.
Wir schauen uns vor Ort an, was für eine Treppe Sie haben und welcher Treppenlift dazu passt.
ZUSCHUSS VON DER PFLEGEVERSICHERUNG
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Sie sich die Installation eines Treppenliftes von Ihrer Pflegeversicherung mit bis zu € 4.000,00 bezuschussen lassen.
Nach der BetrSichV § 1(2) 2a, b – gültig seit 01.01.2003 sind Aufzugsanlagen mit einer Förderhöhe von weniger als 3 Metern keine Aufzüge bzw- Maschinen im Sinne des Anhang IV, Buchstabe A nr. 16 der EG-Richtlinie 98/37/EG. Für die Abnahme solcher Aufzüge ist gemäß Kapitel II, Artikel 8 (2)a der gleichen Richtlinie eine EG-Konformitätserklärung vorzulegen und eine Abnahme durch “befähigte Personen” durchzuführen. Befähigte Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die durch ihre Berufserfahrung, ihre Berufsausbildung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung solcher Anlagen verfügen.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Tel. 05261 94292 10
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