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INFOS ZUR FINANZIERUNG UND FÖRDERUNG

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Beratung und Installation von Treppenliften, haben Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner, wenn es darum geht, auch für Sie Erleichterungen zu bringen.

Durch die Installation eines Sitzliftes sind Sie nicht gezwungen umzuziehen, nur weil Sie es aus körperlichen Gründen nicht mehr schaffen, die Treppen zu steigen. Wir können Ihnen genau sagen, welcher Treppenlift sich bei Ihren vorhandenen Treppen einsetzen lässt.

Dabei ist es egal, ob Sie eine Wendeltreppe haben oder eine, die direkt und gerade nach oben geht. Es gibt Treppenlifte für jeden Fall. Treppenlifte kauft man sich in der Regel nur einmal im Leben. Deshalb sollten Sie gut nachdenken und sich von fachkundigen Spezialisten beraten lassen.

Wir schauen uns vor Ort an, was für eine Treppe Sie haben und welcher Treppenlift dazu passt.

ZUSCHUSS VON DER PFLEGEVERSICHERUNG

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Sie sich die Installation eines Treppenliftes von Ihrer Pflegeversicherung mit bis zu € 4.000,00 bezuschussen lassen.

Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und stellen Sie einen schriftlichen Antrag – zusammen mit einem Kostenangebot von uns. Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern. Technische Fortschritte können das Leben vieler Menschen enorm verbessern. Nutzen auch Sie Ihre Chance und setzen Sie einen Treppenlift von Liftserv bei sich zu Hause ein, damit Sie wieder unabhängig werden.

Hier in Deutschland benutzen jährlich rund 60.000 Menschen die praktischen Treppenlifte. Ob als Sitzlift, Plattformlift oder Senkrechtaufzug. Durch uns finden Sie schnell den passenden Wunschlift.

Durch die geänderten TÜV-Vorschriften (Stand 01.01.2003) sind TÜV-Abnahmen bis zu einer Förderhöhe von 3 m nicht mehr erforderlich!
Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und stellen Sie einen schriftlichen Antrag – zusammen mit einem Kostenangebot von uns. Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern. Technische Fortschritte können das Leben vieler Menschen enorm verbessern. Nutzen auch Sie Ihre Chance und setzen Sie einen Treppenlift von Liftserv bei sich zu Hause ein, damit Sie wieder unabhängig werden. Hier in Deutschland benutzen jährlich rund 60.000 Menschen die praktischen Treppenlifte. Ob als Sitzlift, Plattformlift oder Senkrechtaufzug. Durch uns finden Sie schnell den passenden Wunschlift. Durch die geänderten TÜV-Vorschriften (Stand 01.01.2003) sind TÜV-Abnahmen bis zu einer Förderhöhe von 3 m nicht mehr erforderlich!

Nach der BetrSichV § 1(2) 2a, b – gültig seit 01.01.2003 sind Aufzugsanlagen mit einer Förderhöhe von weniger als 3 Metern keine Aufzüge bzw- Maschinen im Sinne des Anhang IV, Buchstabe A nr. 16 der EG-Richtlinie 98/37/EG. Für die Abnahme solcher Aufzüge ist gemäß Kapitel II, Artikel 8 (2)a der gleichen Richtlinie eine EG-Konformitätserklärung vorzulegen und eine Abnahme durch “befähigte Personen” durchzuführen. Befähigte Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die durch ihre Berufserfahrung, ihre Berufsausbildung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung solcher Anlagen verfügen.

 

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Unsere Kundenberater stehen Ihnen für offene Fragen zu unseren Produkten jederzeit bereit. 

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